Tarifverträge sind naturgemäß dazu gedacht, den Industriellenfrieden zu gewährleisten, und enthalten eine Verpflichtung, den Frieden während der Gültigkeit des Abkommens zu halten. Tarifpartner schließen in der Regel eine relative Verpflichtung ab, was bedeutet, dass Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden können, um eine neue Vereinbarung zu erzielen. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält eine absolute Friedenspflicht, d.h. Betriebsräte dürfen nicht selbst und außerhalb von Tarifverhandlungen streiken. Die berufliche Entwicklung und der Qualifikationsbedarf werden von der Bundesanstalt für Berufsbildung (BIBB) überwacht, die auch für die Entwicklung von Qualifizierungsprogrammen und die Überwachung von Angebot und Nachfrage in dualen Ausbildungsstellen zuständig ist. Die Sozialpartner sind im Vorstand des BIBB sowie in den Gremien der Industrie- und Handelskammern vertreten, die die Prüfungen festlegen und an der Gestaltung von Ausbildungsprogrammen beteiligt sind. In den letzten Jahren haben Tarifverträge an Bedeutung gewonnen, um neue Arbeitszeitregelungen zu regeln oder Optionen dafür auf Betriebsebene zu schaffen. Der Trend ist auf die Forderung der Arbeitgeber nach mehr Arbeitszeitflexibilität und auf die Forderungen der Gewerkschaften nach mehr Autonomie zurückzuführen. Im Rahmen eines 2016 abgeschlossenen Tarifvertrags können Arbeitnehmer, die bei den Unternehmen der Deutschen Bahn beschäftigt sind, zwischen einer Lohnerhöhung, einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit oder zusätzlichen sechs freien Tagen wählen. Im Chemie- und Bergbausektor sieht der Tarifvertrag von 2017 eine Öffnungsklausel vor, um von der sektoralen Wochenarbeitszeit auf Betriebsebene abzuweichen, indem bestimmten Einheiten oder Gruppen von Arbeitnehmern die Wahl zwischen 35 und 40 Stunden zur Verfügung gestellt wird. Sehr lange Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden sind ebenfalls erlaubt.
Die Anpassungszeit wird auf 36 Monate verlängert (die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht vier Monate vor). Der im Metall- und Maschinensektor im Jahr 2018 abgeschlossene Tarifvertrag enthält eine Öffnungsklausel, die allen Arbeitnehmern die Wahl gibt, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum auf mindestens 28 Stunden zu reduzieren und danach wieder auf Vollzeitstunden zu überstellen und andererseits den Anteil der Überstunden zu erhöhen. in der Erwägung, dass sich Arbeitnehmer über Überstunden beschweren und mehr Autonomie bei der Festlegung ihrer Arbeitszeit fordern. Während eine Reform des Arbeitszeitgesetzes verschoben wurde, haben sich die tariflichen Tarifpartner auf branchen- und betrieblicher Ebene auf verschiedene Vereinbarungen über die Arbeitszeit verständigt, die eine neue Arbeitszeitregelung für neue Optionen zur Wahl zwischen einer Lohnerhöhung oder mehr Urlaub oder freien Tagen vorsehen. Wo es dich gibt, spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle bei der Beilegung von Streitigkeiten, bevor er vor Gericht kommt. Einzelne Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und Gewerkschaften haben das Recht, einen Fall vor Gericht zu bringen. Die Gewerkschaften hingegen haben kein Recht, kollektive Forderungen (Verbandsklagerecht) zu vertreten – das richtige Recht zu bekommen, ist eine seit langem bestehende Gewerkschaftsforderung.